Allgemeine Geschäftsbedingungen

AUFTRAGSERTEILUNG
1. Maßgeblich für den Auftrag sind die allgemeinen Ge-

schäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste

und unsere Auftragsbestätigung.
2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge, auch einzel-

ne Anzeigen innerhalb eines Rahmenauftrags, nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftragge- ber mitgeteilt.

AUFTRAGSABWICKLUNG

  1. Werden die tarifmäßigen Nachlässe beansprucht, so sind

    die Anzeigenaufträge innerhalb eines Jahres abzuwickeln. Auf Wunsch kann das Rabattjahr mit dem Erscheinen der ersten Anzeige beginnen.

  2. Sollte innerhalb eines Rabattjahres ein Anzeigenauftrag durch Ausfall einer oder mehrerer Ausgaben nicht durch- geführt werden, so bleibt davon die ursprüngliche Rabatt- vereinbarung unberührt.

  3. Wird ein Jahresauftrag ohne Verschulden des Verlags nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme ent- sprechenden Nachlass dem Verlag rückzuvergüten.

  4. Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen kann nicht garantiert werden. Überhaupt bleibt es dem Verlag vorbehalten, von der Durchführung bereits angenommener Aufträge aus technischen oder anderen Grün den, ohne je- den Ersatzanspruch des Auftraggebers zurückzutreten.

  5. Dem Ausschluss von Mitbewerbern kann seitens des Ver- lags grundsätzlich nicht entsprochen werden.

  6. Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Werbung erkennbar sind, werden durch das Wort „Anzeige“ bzw. „Werbung” kenntlich gemacht.

  7. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwand- freie Wiedergabe der Anzeige. Geringe Tonabwei- chungen sind im Toleranzbereich des Druckverfahrens begründet. 

Beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber zurückgesandt. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Ab- druck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen sind für den Verlag ausgeschlossen.

10. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.

11. Bei fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestel- lungen übernimmt der Verlag keine Haftung.

12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch ge- liefert. Sendet der Auftraggeber Probeabzüge nicht bis zum Anzeigenschluss oder einem anderen seitens des Verlags genannten Termin zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

13. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.

14. Beanstandungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Er- scheinen zu melden.

BERECHNUNG UND ZAHLUNG
15. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, ist die

Rechnung innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung er-

sichtlichen Frist zu bezahlen.
16. Der Verlag ist jederzeit berechtigt, das Erscheinen der An-

zeigen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungen abhängig zu machen.

17. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozent sowie die Einziehungskosten be- rechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen.

18. Kosten für die Herstellung von Druckvorlagen sowie Fotos hat der Auftraggeber zu zahlen.

19. Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen werden,

sofern die Durchführung des Auftrages überhaupt noch möglich ist, die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

20. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Be- dingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ein Paketabschluss vorliegt.

21. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Ge- walt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der ver- öffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 Prozent der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind aliquot zu berechnen.

22. Der Inserent erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar.

23. Anzeigenaufträge müssen schriftlich erteilt und durch den Verlag schriftlich angenommen werden. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags.

24. Der Auftraggeber garantiert dem Zeitungsverlag so- wie dessen Mitarbeitern, im Besonderen dem verant- wortlichen Redakteur, dass die Anzeige gegen keiner- lei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller An- sprüche, die auf die erschienene Anzeige gegründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für die ih- nen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung der Anzeige oder eines Entgeg- nungs begehrens nicht verpflichtet.

25. Kostenlose Stornierung der gebuchten Anzeige durch den Auftraggeber ist bis zum Anzeigenschluss möglich. Darü- ber hinaus besteht die volle Zahlungsverpflichtung im Aus- maß des erteilten Auftrags.

26. Im Onlinebereich gilt gleiches sowie die vom Werbever- markter veröffentlichten Geschäftsbedingungen (AdLink).

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